Patienteninformationen
Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf eine regelmäßige Gesundheitsuntersuchung, die von der Krankenkasse bezahlt wird. Einmalig im Alter von 18 bis 34 Jahren und anschließend alle drei Jahre. Hierbei geht es vor allem um die Erfassung von Gesundheitsrisiken und um die Früherkennung von häufig auftretenden Krankheiten, insbesondere von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankungen und Diabetes mellitus.
Aus organisatorischen Gründen hat sich ein zweizeitiges Vorgehen bewährt.
1.Tag: Blutabnahme und Ultraschalluntersuchung nüchtern (Tabletten dürfen mit einem kleinen Schluck Wasser
eingenommen werden), am besten morgens zwischen 8:00 und 10:00 Uhr. Falls möglich Urinabgabe.
2.Tag: (Gerne auch nachmittags oder abends) Besprechung der Laborwerte und ausführliche körperliche Untersuchung,
Erstellung eines persönlichen Risikoprofils und, abhängig von den Ergebnissen und bekannten Vorerkrankungen,
weitere Diagnostik (z.B. EKG, Lungenfunktionsmessung, Untersuchung der Beinschlagadern ...).